Tiny_und_Camping

FAQ – Campingplätze

Eine der wenigen Möglichkeiten, ein Tiny Haus ohne Baugenehmigung aufstellen zu können, bietet sich auf Campingplätzen. Denken Sie aber daran, dass Campingplätze sogenannte „Sondergebiete, die der Erholung dienen“ sind und nicht zum Dauerwohnen ausgelegt sind.

Und spätestens seit der Corona-Grippe, in dessen Verlauf Campingplätze als Freizeitorte geschlossen wurden, dürfte sich das Thema Wohnen auf dem Campingplatz auch für den Letzten klar geworden sein.


Einzige Ausnahme:

Wenn die Kommune einen speziellen Bebauungsplan verabschiedet hat, nach dem der Campingplatz auch Wohngebiet sein darf. Rechtssichere Auskünfte erteilt dafür die entsprechende untere Bauaufsicht.


Und selbst dann ist das Dauerwohnen in Mobilheimen oder Wohnwagen trotzdem nicht zulässig, weil dazu immer ein offiziell baugenehmigtes Wohngebäude erforderlich ist.

Unsere Tiny Häuser erfüllen zwar die baurechtlichen Anforderungen, jedoch wird das auch für ein Tiny Haus eben keine Baugenehmigung auf einem Campingplatz geben.


Sollte also ein Campingplatzbetreiber trotzdem noch einen Erstwohnsitz anbieten, so lassen Sie sich es schriftlich im Pachtvertrag verbriefen. Sollte Ihnen dann eine Räumungsverfügung ins Haus flattern, können Sie den Betreiber rechtlich belangen. Das kann dann bis zur sofortigen Gestellung einer Ersatzwohnung gehen.


Grundvoraussetzung für die Aufstellung auf einem Campingplatz ist die eigene Straßenzulassung des Tiny Haus und die Möglichkeit, es mittels PKW fortbewegen zu können, womit die Bedingungen der Campingplatzverordnungen für „jederzeit ortsverändlich“ erfüllt werden.


Urlaub auf dem Campingplatz im Tiny Haus

Das Aufstellen eines Tiny Hauses ist unabhängig vom Dauerwohnen selbstverständlich jederzeit und überall möglich.


Voraussetzung ist dazu die in allen Campingplatzverordnungen zumeist gleich im §1 bestehende Definition „Wohnwagen müssen jederzeit ortsveränderlich und so beschaffen sein, dass sie zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden können.“ Diese Bedingung erfüllt unser Tiny Haus uneingeschränkt.


Trotzdem kann es passieren, dass der Campingplatzbetreiber das Aufstellen verweigert. Das hat dann allerdings nichts mit der Rechtslage zu tun sondern der Betreiber beruft sich dann auf sein persönliches Hausrecht.


Bungalows auf Campingplätzen


Eine andere Lage stellt sich bei einem unsere Bungalow dar, der wie unsere Tiny Häuser baugenehmigungsfähig ist. Eine Aufstellung auf einem Campingplatz ist nur dann zulässig, wenn der Betreiber über einen rechtsgültigen Bebauungsplan verfügt, nach dem das Aufstellen von sogenannten Wochenendhäusern – zumeist als Mobilheime bezeichnet – zulässig sind. Da so mancher Campingplatzbetreiber seine eigene Rechte und Pflichten nicht kennt, empfiehlt es sich grundsätzlich, sich nicht auf bloße Behauptungen zu verlassen sondern sich die klare Rechtslage vorlegen zu lassen.


Höhenbegrenzungen


Einige Campingplatz-Betreiber verweisen auf die maximale Höhe von weniger als vier Metern (je nach Campingplatzverordnung der Länder zwischen drei und 3,5 Meter). Diese Höhenbegrenzung gilt jedoch in aller Regel nur für sogenannte Wochenendplätze (z.B. unsere Bungalows) und nicht für Wohnwagen und damit auch nicht für unser Tiny Haus.


Die einzige Ausnahme davon ist die schleswig-holsteinische Campingplatzverordnung, die pauschal eine maximale Höhe von 3,5 Metern fordert. Allerdings besteht nach Auskunft der obersten Baubehörde im schleswig-holsteinischen Innenministerium jederzeit die Möglichkeit, dass der Campingplatzbetreiber eine Sondergenehmigung für Wohnwagen mit einer Höhe von bis zu vier Metern beantragt. Auf Anfrage senden wir ihnen gerne die jeweils gültige CP-Verordnung zu, damit Sie argumenativ auf der sicheren Seite sind.


Statikanforderungen


Auch dem Umstand, dass immer mehr Campingplatz-Betreiber für Tiny Häuser eine explizite Statik für den Betrieb auf der Straße verlangen, trägt unser Tiny Haus mit der serienmäßig mitgelieferten Statik Rechnung. Hintergrund ist, dass Platzbetreiber unkalkulierbare Risiken durch nicht ordnungsgemäß berechnete Eigenbauten fürchten.


Zudem werden leider immer noch viele Eigenbauten auf Holzrahmen gebaut, bei denen sich die Verschraubungen durch die Vibrationen auf der Straße lösen können. Das beeinflusst dann die allgemeine Statik, so dass das Risiko beim nächsten Sturm nicht mehr kalkulierbar ist.

Mit unseren Tiny Häusern können Sie also ganz beruhigt auf jeden Campingplatz fahren.


Versorgungsanschlüsse


Allerdings erfordert ein modernes Tiny Haus auch solidere Versorgungsanschlüsse, nach denen Sie unbedingt schon im Vorwege fragen sollten:


  • Stromversorgung.
    Unser Tiny Haus wird serienmäßig mit einem 400 Volt-16 Ampere-Anschluss ausgeliefert. Als Sonderausstattung bieten wir eine schlankere Lösung speziell für Campingplätze, bei der jedoch trotzdem noch zwei 230 Volt-Anschlüsse benötigt werden. Damit sind allerdings Leistungseinschränkungen verbunden, weil ein Haus nicht auf Dauer auf „Schmalkost“ betrieben werden kann.
  • Trinkwasser.
    Unser Tiny Haus benötigt einen permanenten und frostsicheren Wasseranschluss, damit das Trink- und Kaffeewasser auch direkt aus der Leitung kommt. Dazu wird serienmäßig ein für Lebensmittel zertifizierter Trinkwasserschlauch mitgeliefert.
    Achtung: ein einfacher Gartenschlauch darf nicht für die Trinkwasserversorgung verwendet werden.
  • Abwasser.
    Unser Tiny Haus verfügt über eine serienmäßige Wasserspülung, die einen Anschluss an einen öffentlichen Abwasserkanal benötigt. Chemietoiletten oder Trenntoiletten sind typische Techniken für Wohnwagen und sind auch in winzigen Häusern nicht üblich.
  • Heizung.
    Die Verwendung von Feuerstätten ist auf Campingplätzen grundsätzlich untersagt oder zumindest nicht gerne gesehen. Dies gilt insbesondere für Holzkamine, mit denen die gesamte Nachbarschaft zugenebelt wird. Unser moderner elektronisch gesteuerter Pelletofen kann jedoch aufgrund seiner besonderen Bauweise eine Zulassung erhalten.
    Unsere Tiny Häuser werden grundsätzlich nicht mit Gasheizungen und -herden ausgerüstet, da für die Nutzung solcher Systeme stets Zwangsentlüfungen zur Abfuhr von CO
    2 und Kohlenmonoxid benötigt werden. Da unsere Modelle allerdings vollwertige Wohnhäuser sind, würden wir mit „Löchern in den Wänden“ die Vorgaben gemäß Gebäudeenergiegesetz (vormals Energieeinsparverordnung EnEV) nicht mehr erfüllen können. 
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